Nachbesserung statt Rückabwicklung: Das KHVVG muss in den Vermittlungsausschuss

Die schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt: Das KHVVG darf so, wie es ist, nicht in Kraft treten. Die Auswertungsanalysen von Vebeto, die Umfragen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und die Berechnungen der Medizincontroller (DGfM) belegen dies anhand objektiv nachprüfbarer Fakten. Das KHVVG muss im Vermittlungsausschuss nachgebessert oder in wesentlichen Teilen von einer neuen Bundesregierung rückabgewickelt werden.

Die versprochenen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser reichen bei weitem nicht aus, um die durch Inflation und Energiekosten entstandenen Lücken im Jahr 2023 und 2024 auszugleichen. Der maximale finanzielle Druck, gezielt zur kalten Struktur- und Trägerbereinigung ins Spiel gebracht, besteht weiterhin. Zusätzlich werden den Kliniken durch neue Maßnahmen weitere Finanzmittel in großem Ausmaß entzogen. Besonders hervorzuheben ist die in den letzten Ergänzungen zum KHVVG eingebrachte Zwangsambulantisierung für Millionen von Fällen mit Erlösen auf EBM-Niveau. Keine Klinik wird durch diese Reform vor der Insolvenz gerettet…

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