Mecklenburg-Vorpommern: Finanzielle Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser

Die neue Vorschrift in § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz besagt, dass Krankenhäuser, bei denen es seit dem 16. März 2020 durch das Aussetzen oder Verschieben planbarer infolge der Krise zu einem Rückgang der Patientenzahlen kommt, entschädigt werden. „Wir haben uns beim Bund dafür eingesetzt, dass Krankenhäuser keine negativen finanziellen Folgewirkungen erleiden. Um dies sicherzustellen, sind finanzielle Maßnahmen zur Entlastung dieser Krankenhäuser erforderlich. Infolge des beabsichtigten Freihaltens stationärer Behandlungskapazitäten – insbesondere in der Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten – erhalten die Krankenhäuser deshalb für dadurch nicht belegte für einen befristeten Zeitraum einen finanziellen Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Der Minister forderte die Krankenhäuser auf, ihre Bedarfe entsprechend zu melden. Das ist ab Freitag, den 03. April 2020, möglich. […]

Pressemitteilung: Mecklenburg-Vorpommern

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