Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK -Reformgesetz)

Gegenäußerung der zu der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 19/13547)

Übersicht der wichtigsten Punkte zur Krankenhausabrechnungsprüfung und :

  • Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, die Anzeigepflicht der Krankenkassen bei der zuständigen Landesbehörde vor einer Überschreitung der Prüfquote abzuschaffen.
  • Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, die Prüfungen der oberen Grenzverweildauer nicht in die Quotierung einzurechnen und für diesen Prüfgrund keinen Aufschlag zu erheben. Der Vorschlag birgt die Gefahr, bestehende Fehlentwicklungen und Versorgungsmängel im System zu verfestigen.
  • Strafzahlung: Die Krankenkasse tritt dem Krankenhaus hier als Hoheitsträger gegenüber, so dass kein Gleichordnungsverhältnis zwischen Krankenhaus und Krankenkasse im Sinne der BSG- vorliegt. Die Kran-
    kenkasse ist dementsprechend befugt, den Aufschlag mit Bescheid festzusetzen. 1.500€ sind zumutbar
  • Die Bundesregierung lehnt eine zusätzliche Formulierung ab, dass die - Codes mit Voraussetzungen für die Abrechnung von Operationen und sonstigen Prozeduren auf präzise und knappe Leistungsbeschreibungen zu begrenzen sind. Dass die Formulierung von OPS-Codes präzise und knapp sein sollte, ist eine Selbstverständlichkeit und insoweit nicht regelungsbedürftig.
  • Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab. Der Ausschluss von Rechnungskorrekturen bereits ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse dient der Erleichterung und Beschleunigung der Prüfverfahren und nicht zuletzt dazu, die Krankenhäuser zu veranlassen, korrekte und vollständige Rechnungen zu stellen.
  • Die Bundesregierung prüft, inwieweit pflegeentlastende Maßnahmen bis zu fünf Prozent statt bisher bis zu drei Prozent erhöhend im Pflegebudget berücksichtigt werden können
  • Die Bundesregierung lehnt die geforderte Erhöhung der Landesbasisfallwerte im MDK-Reformgesetz ab
  • Die Bundesregierung prüft Änderungen im Zusammenhang mit dem vorläufigen tagesbezogenen Pflegeentgelt.

Quelle: Bundestag (PDF, 498KB)

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