Überarbeitete Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Neuregelung tritt am 20. September 2024 in Kraft

Der Medizinische Dienst Bund hat die „Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen (PruP-RiLi)“ überarbeitet. Die aktualisierte Fassung wurde am 18. September 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und tritt am 20. September 2024 in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Qualität in der stationären Pflege zu fördern und gleichzeitig die Prüfverfahren zu optimieren.

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