Strukturprüfungen gemäß § 275d SGB V im Spiegel der COVID- 19 Krankenhausentlastungsgesetze

Artikel von Jens-Uwe Füldner, Vorsitzender des Regionalverbands Mitteldeutschland der

Während die durchzuführenden Strukturprüfungen bzw. die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung des über die Erfüllung der kurzerhand von auf 2021 verschoben wurden, ist der im zum 01.01.2020 neu eingeführte Grundsatz der Prospektivität gemäß § 275d (1) SGB V unverändert geblieben. Wenn also bisher die Schaffung bzw. Einhaltung aller Strukturmerkmale unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses ausreichte um -Komplexcodes zu kodieren und auch abzurechnen, bedarf es jetzt gemäß § 275d SGB V eigentlich einer Begutachtung und Bestätigung des MD. […]

Quelle: Medizincontroller (PDF, 217KB)

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