Strukturprüfungen gemäß § 275d SGB V im Spiegel der COVID- 19 Krankenhausentlastungsgesetze
Artikel von Jens-Uwe Füldner, Vorsitzender des Regionalverbands Mitteldeutschland der dgfm
Während die durchzuführenden Strukturprüfungen bzw. die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung des md über die Erfüllung der strukturmerkmale kurzerhand von 2020 auf 2021 verschoben wurden, ist der im mdk-reformgesetz zum 01.01.2020 neu eingeführte Grundsatz der Prospektivität gemäß § 275d (1) SGB V unverändert geblieben. Wenn also bisher die Schaffung bzw. Einhaltung aller Strukturmerkmale unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses ausreichte um ops-Komplexcodes zu kodieren und auch abzurechnen, bedarf es jetzt gemäß § 275d SGB V eigentlich einer Begutachtung und Bestätigung des MD. […]
Quelle: Medizincontroller (PDF, 217KB)