Strukturprüfungen gem. § 275d SGB V starten!

Der MD soll im Vorfeld prüfen und bescheinigen, dass die Voraussetzungen für bestimmte Komplexbehandlungen erfüllt sind. , die die strukturellen Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen die Leistungen ab dem Jahr 2022 nicht vereinbaren und nicht abrechnen (§ 275d Abs. 4 S. 1 SGB V).

Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der () nach § 283 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen von -Kodes nach “. […]

Quelle: D+B Rechtsanwälte

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