Strukturprüfungen gem. § 275d SGB V – Antragsfrist bis zum 15.08.2021 verlängert

Trotzdem: Anträge sind möglichst zum 30.06.2021 zustellen

Trotz der Verlängerung ist eine Antragstellung bis zum 30.06.2021 anzuraten:

Rechtssicherheit besteht erst, wenn die Mittelung des auch in der Strukturprüfungsrichtlinie gem. § 283 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB V umgesetzt ist. Das soll erst Ende des Jahres 2021 der Fall sein.

Wird der Antrag in der Zeit zwischen dem 01.07.2021 und 15.08.2021 gestellt, ist es wahrscheinlicher, dass die jeweils notwendige Bescheinigung nach § 275d Abs. 2 SGB V nicht „rechtzeitig“ zum 01.01.2022 vorliegt. […]

Quelle: D+B Rechtsanwälte

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