StrOPS-Richtlinie: Anträge für Planungsprüfungen nur noch bis 30. April 2023 möglich

Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das . Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 stellen können.

Hintergrund ist die neue gesetzliche Grundlage in § 275d Absatz 1a Satz 2 SGB V. Dadurch ist der bisherige zweizeitige Prüfansatz mit einer Planungsprüfung und einer nachfolgenden nicht mehr erforderlich.

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