Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zur regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)

Deutschen für Medizincontrolling (DGfM)

Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling begrüßte die Zielsetzung der Richtlinie, mit der Festlegung eines bundeseinheitlichen Prüfvorgehens des Medizinischen Dienstes und die Intention der Entlastung der zahlreichen Abrechnungsprüfungen durch eine vorgelagerte ausdrücklich. Nachdem 2021 erstmals Strukturprüfungen in den Krankenhäusern durchgeführt wurden, führte die DGfM eine Umfrage zu den Erfahrungen der Mitglieder in den Strukturprüfungen durch. In der Gesamtschau der Bedeutung der Strukturprüfungen für die , der Ergebnisse der DGfM-Umfragen und in Anbetracht der zahlreichen Rückmeldungen, wurde in Klausur der vorliegende Richtlinienentwurf einer intensiven formalen und inhaltlichen unterzogen. […]

Mit der Richtlinie zur der Strukturmerkmale geht der Bund weit über das Ziel einer Definition einheitlicher Arbeitsweise der Prüfer hinaus: Es werden umfangreich Festlegungen zu gewünschten Arbeits- und Dokumentationsweisen der Krankenhäuser getroffen. Damit wird massiv in die Arbeitsweise der Krankhäuser eingegriffen. Eine Befugnis dazu hat der MD Bund nicht. Regelungen dieser Art sind dem Gesetzgeber vorbehalten. […]

Quelle: DGfM

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