Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zur regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)

Die Richtlinie über die Durchführung der regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen definiert das Verfahren, aber auch die Nachweise, welche der Medizinische Dienst zur Prüfung der für erforderlich hält. […]

Das in der ersten Version der StrOPS-RL noch proklamierte Ziel, mit der Richtlinie eine „Vereinfachung und Reduzierung von Prüffällen bei der Krankenhausrechnungsprüfung im Einzelfall“ zu erreichen, wird seit der 2. Auflage nicht mehr weiterverfolgt, denn der Satz wurde aus dem Prüfkonzept ersatzlos gestrichen.

Da neben den Strukturprüfungen auch in zunehmendem Maße GBA-Richtlinienprüfungen durchgeführt werden, für die ähnliche Nachweise zu führen sind, lediglich für andere Prüfzeiträume, übersteigen die Dokumentations- und Darlegungspflichten für die vertretbare Maße. Mit Einführung der neuen Level und Leistungsgruppen im Rahmen der politisch intendierten Umstrukturierung der werden zudem weitere -Prüfungen zu Leistungsgruppen in Aussicht gestellt.

Hier sollte dringend eine Angleichung der Inhalte und wechselseitige Anerkennung der bereits getätigten Nachweise erfolgen, da der Umfang der diversen Prüfungsarten sowohl auf Klinikseite als auch auf Seiten des MD extreme Personalaufwände generiert und damit auch unnötig Kosten verursacht. […]

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