SEG 4-Kodierempfehlungen 1-621 Version 2025 – Stand 07.02.2025
Ziel der Kodierempfehlungen ist eine bundesweit einheitliche Kodierung. Die Veröffentlichung fördert die Transparenz bezüglich der Begutachtungen des Medizinischen Dienstes und schafft damit mehr Verfahrenssicherheit für Krankenhäuser und Krankenkassen.
Neuerungen in der Gesamtversion vom 7. Februar 2025
- inhaltliche Änderungen bei zehn Kodierempfehlungen: KE Nr. 70, 122, 157, 158, 170, 336, 356, 398, 569
- Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu KE Nr. 615
- redaktionelle Anpassungen bei vier Kodierempfehlungen: KE Nr. 151, 173, 178, 197
Hinweis zur Version 2025:
Durch das BSG-Urteil vom 29.08.2023 (Az. B 1 KR 25/22 R) wurde die Auslegung der DKR D002 in Bezug auf die Hauptdiagnose klargestellt. Während bislang die Umstände der Aufnahme entscheidend für die Wahl der Hauptdiagnose waren, sind nun alle bei Aufnahme ins Krankenhaus objektiv vorliegenden Leiden, welche stationär behandlungsbedürftig waren, nach Analyse ex post entsprechend dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu berücksichtigen. Daher wurde bei den bis zu diesem Zeitpunkt betroffenen Kodierempfehlungen ein Hinweis eingefügt.