Quartalsbezogenes Prüfungssystem nach § 275c SGB V
Festlegung durch den gkv-Spitzenverband – Kommentierung Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Zunächst haben diese Festlegungen Bedeutung für die Krankenkassen, die die entsprechenden Daten an den gkv-spitzenverband liefern müssen. Allerdings hat eine datenlieferung durch die Krankenkassen auch unmittelbare Bedeutung für die krankenhäuser, da dadurch die quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus und letztlich der Rechnungsaufschlag (strafzahlung) bestimmt wird. Die Krankenhäuser sollten daher im Auge behalten, ob das veröffentlichte Ergebnis mit der beim Krankenhaus vorhandenen Datenlage übereinstimmt. […]
Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr