PrüfvV: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses dürfe (nachträglich) nicht mit Unterlagen begründet werden, die der MDK in einem ordnungsgemäßen Prüfverfahren angefordert, das Krankenhaus jedoch nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen vorlegt habe

B 1 KR 24/20 R, | , Entscheidung vom 18.05.2021 – 19/21

In den Fällen (..) ist der des Krankenhauses jeweils nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil das Krankenhaus vom MDK angeforderte Unterlagen nicht (fristgerecht) vorgelegt hat. § 7 Abs 2 Satz 2 4 PrüfvV enthält keinen materiell-rechtlichen Ausschluss des Vergütungsanspruchs. Vielmehr darf danach der Vergütungsanspruch des Krankenhauses nicht mit Unterlagen begründet werden, die der MDK in einem ordnungsgemäßen Prüfverfahren angefordert hat, das Krankenhaus jedoch nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen vorlegt. Die präkludierten Unterlagen sind als Beweismittel auch im nachfolgenden Gerichtsverfahren endgültig ausgeschlossen. […]

Quelle: Bundessozialgericht

Das könnte Dich auch interessieren …