PrüfvV 2014 enthalte eine materielle Präklusionsregelung – Unterlagen die nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen dem MDK vorgelegt wurden, seien im späteren Gerichtsverfahren nicht zu berücksichtigen

L 11 KR 3929/20 | Baden-Württemberg, vom 24.5.2022

§ 7 Abs 2 Satz 2 bis 4 enthält eine materielle Präklusionsregelung mit der Rechtsfolge, dass konkret bezeichnete Unterlagen, die der MDK im Rahmen eines ordnungsgemäßen Prüfverfahrens angefordert, das Krankenhaus aber nicht innerhalb der von 4 Wochen vorgelegt hat, auch in einem späteren nicht mehr zur Begründung des Vergütungsanspruchs berücksichtigt werden dürfen (Anschluss an 18.05.2021, B 1 KR 32/20 R). Die präkludierten Unterlagen sind als Beweismittel endgültig ausgeschlossen. Die materielle Präklusion steht nicht zur Disposition der Beteiligten. […]

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