Prüfverfahrensvereinbarung: Neue Regeln ab 2022

Vor dem Gerichtsverfahren steht künftig die sogenannte einzelfallbezogene Erörterung

Der -Spitzenverband (GKV-SV) hat die neue Prüfverfahrensvereinbarung () veröffentlicht. Die Vereinbarung, die im Juni durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt wurde, regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die neue PrüfvV enthält zudem Regelungen über das mit der -Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die derzeit gültigen Ergänzungen zur Übergangsvereinbarung zur PrüfvV aus dem Februar 2016, die die Parteien während der Coronapandemie beschlossen hatten, werden nicht mehr fortgeschrieben. Die neue PrüfvV wird angewendet bei Patienten, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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