MDK-Strukturprüfungen: Antragstellung bis zum 30.06.2021 oder 15.08.2021? Was denn nun?

VOELKER & Partner Rechtsanwälte empfehlen aus anwaltlicher Sicht die Einreichung der Anträge möglichst zum 30. Juni 2021, da das Gesetz in § 275d Abs. 4 SGB V ausdrücklich festlegt, dass , die die strukturellen Voraussetzungen nicht erfüllen, die Leistungen weder vereinbaren noch abrechnen können. […]

Quelle: VOELKER-Gruppe

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