MDK-Reformgesetz: Bestrafung im Falle sozialer Verantwortungsübernahme muss gestoppt werden!

Seit Januar müssen Krankenhäuser Strafen zahlen, auch wenn sie Patienten aus sozialen Gründen nicht schnell genug entlassen – Strafzahlungen gefährden Versorgungskontinuität und damit die Sicherheit der Patienten

„Die im MDK-Gesetz festgelegte Strafe von 300 Euro für Falschabrechnungen ist eine Zumutung und muss schleunigst abgeschafft oder deutlich modifiziert werden. Selbstverständlich wünschen auch wir uns eine situationsgerechte Anschlussversorgung nach einem stationären Aufenthalt. Die Folge des im Dezember 2019 beschlossenen Gesetzesentwurfes des Bundestages führt jedoch längerfristig dazu, dass Menschen mit Pflegebedarf auf der Straße sitzen werden. Damit gefährdet die Politik die Versorgungskontinuität und damit das gesamte solidarische Gesundheitswesen. Als Gegenmaßnahme muss die sektorenübergreifende Zusammenarbeit ab sofort in den Vordergrund gerückt werden. Hierfür ist es auch notwendig, dass die regionalen Pflegekonferenzen verstärkt in diese Prozesse involviert werden. Doch nicht nur sie, auch die jeweiligen Krankenhäuser stehen zusammen mit allen nachgelagerten Anbietern in der Pflicht. Daher schlagen wir den politisch Verantwortlichen auf Landesebene einen Versorgungsgipfel vor, auf dem unter anderem diese Problemlage in den Fokus genommen wird“, so Dr. Markus Mai, der Rheinland-Pfalz. […]

: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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