MD-Prüfungen 2027: Neue Regeln erzeugen Risikokreislauf
Höhere Prüfquoten, erweiterter Prüfzugriff und 500-Euro-Aufschlag verstärken sich gegenseitig – Krankenhäuser müssen Unbeanstandetenquote strategisch steuern
Die Krankenhausabrechnungsprüfung verändert sich ab 2027 grundlegend. Höhere Prüfquoten und Aufschläge treffen auf einen bereits seit Ende Juli 2026 erweiterten Prüfzugriff des Medizinischen Dienstes. In ihrer Kombination können die Regelungen einen Rückkopplungseffekt erzeugen: Mehr Prüfungen erhöhen das Risiko zusätzlicher Rechnungsminderungen, eine sinkende Unbeanstandetenquote ermöglicht wiederum höhere Prüfquoten. Darauf weisen Andreas Wenke und Prof. Dominik Franz in einem Beitrag auf dasgesundheitswesen.de hin.
Ab 2027 werden die Schwellen für die quartalsbezogenen Prüfquoten deutlich verändert. Gleichzeitig greift der Aufschlag früher: Während er bis Ende 2026 bei einer Unbeanstandetenquote unter 60 Prozent 400 Euro je geminderter Abrechnung beträgt, liegt die Schwelle künftig bei 80 Prozent und der Aufschlag bei 500 Euro. Auch die Aufwandspauschale bei einer Prüfung ohne Rechnungsminderung steigt von 300 auf 500 Euro.
Prüfquote wird zum Managementthema
Zusätzlich muss der Medizinische Dienst seit dem 30. Juli 2026 weitere abrechnungsrelevante Auffälligkeiten in eine laufende Prüfung einbeziehen, wenn er diese feststellt. Damit wächst nach Einschätzung der Autoren die Risikofläche eines einzelnen MD-Verfahrens. Eine voraussetzungslose Vollaktenprüfung folge daraus allerdings nicht.
Für Krankenhäuser gewinnt damit die Steuerung der Unbeanstandetenquote erheblich an Bedeutung. Wenke und Franz empfehlen ausdrücklich, intern nicht exakt auf die gesetzliche 80-Prozent-Schwelle zu steuern, sondern einen Sicherheitsabstand einzuplanen. Verluste sollten nach Häufigkeit, Erlöswirkung und Einfluss auf die Prüfquote analysiert werden.




