Krankenhausfinanzierungsrecht aktuell – kurz und prägnant

Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass die Strafzahlungen auch für Patient:innen gelten, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen wurden.

In dieser allgemeinen Form ist dies jedoch nicht richtig. So einfach und apodiktisch wie der GKV-Spitzenverband es meint, ist die Rechtslage nicht. Zunächst wird für jedes eine für das 1. Quartal 2022 festgelegt. Nur in diesem Rahmen darf die Prüfungen durch den einleiten. Es kommt also auf die Einleitung der Prüfung, sprich: die Beauftragung des MD an. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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