Krankenhäuser bekommen Recht: keine Strafzahlung für Rechnungen vor dem 01.01.2022

S 76 KR 112 /22 ER , Beschluss vom 18.03.2022
S 15 KR 382 /22 ER Sozialgericht Mannheim, Beschluss vom 07.04.2022
Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die Beschlüsse des Sozialgerichts Hannover und des Sozialgerichts Mannheim weisen die Auffassung der im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens definitiv zurück. Dabei knüpfen Sie an die Gesetzesbegründung zum Reformgesetz an. Die Festsetzung einer für Rechnungen vor dem 01.01.2022 wird als rechtswidrig angesehen […]

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