Keine Präklusion bei pauschaler Unterlagenanforderung

B 1 KR 16/20 R | , Entscheidung vom 10.11.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner 

Mit den nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsgründen hat das in seiner Entscheidung vom 10.11.2021 (B 1 KR 16/20 R) klargestellt, dass die oftmals seitens des Medizinischen Dienstes verwendete Formulierung der Anforderung „sämtlicher prüfungsrelevanter Unterlagen“ für sich genommen die Rechtsfolgen einer materiellen des § 7 Abs 2 der PrüfvV nicht auslösen kann und dies gleichermaßen für die PrüfvV 2014 und gilt.  […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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