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Das -Reformgesetz, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist, hat umfangreiche Änderungen zur gebracht. Ein Baustein ist die Einführung einer Prüfquote von 12,5 Prozent – aktuell wegen der -Pandemie auf fünf Prozent gesenkt –, die den Umfang der Einzelfallprüfung je begrenzen soll. Darüber hinaus prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung vermehrt nach Aktenlage. Das erhöht bereits heute den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen, Unterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. […]

Quelle: Dedalus (PDF, 100KB)

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