HBKG: Krankenhäuser sollen für soziale Verantwortung Strafe zahlen!

Die Bundespolitiker haben durch eine seit Januar wirksame Gesetzesänderung Strafzahlungen für Krankenhäuser verordnet, wenn nicht sofort entlassen werden – auch wenn die Nachsorge noch nicht möglich ist.

(Bremen, 13.02.2020) Die müssen seit Januar 2020 die Krankenhäuser mit Strafzahlungen von mindestens 300 Euro belegen, wenn sie Patienten nach einer später entlassen, als nach Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen () nötig wäre – selbst wenn Patienten noch Hilfe benötigen und es völlig ungeklärt ist, was mit diesen Patienten nach der Entlassung passiert. Die Krankenkassen sind dann in der Pflicht nicht nur die Rechnungen der Krankenhäuser zu kürzen, sondern müssen ihnen pro Fall auch noch mindestens 300 Euro Strafzahlungen aufbrummen. Soziale Verantwortung wird so gesetzlich bestraft, kritisieren die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven. […]

: Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. (HBKG)

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