Fragen und Antworten zur Prüfquotenüberwachung durch die Medizinischen Dienste

Dieser Katalog bildet die aus Perspektive der Medizinischen Dienste wichtigsten Fragestellungen im Kontext der Prüfquotenüberwachung ab. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird im Bedarfsfall ergänzt.

  • Welche Abrechnungsfälle sind im Rahmen der Prüfquotenüberwachung zu berücksichtigen?
  • Anhand welcher Daten erfolgt die Prüfquotenüberwachung?
  • Wie werden kurzfristig genehmigte Krankenkassenfusionen berücksichtigt?
  • Welche Übermittlungswege stehen für die prüfquotenrelevanten Aufträge zur Verfügung?
  • Wie werden Aufträge zur sozialmedizinischen Fallberatung behandelt?
  • Wie werden Folgeaufträge behandelt?
  • Wie wird mit mehrfach übermittelten, identischen Aufträgen umgegangen?
  • Wie wird mit von den Krankenkassen stornierten Aufträgen umgegangen?
  • Gibt es , die nicht der Prüfquotenüberwachung unterliegen?
  • Unter welchen Voraussetzungen erfolgt die Aussetzung der Überwachung der für ein Krankenhaus?
  • Gibt es eine Überwachung der Prüfquoten bei Rehabilitationskliniken nach § 109 SGB V, die im Rahmen der -Pandemie Krankenhausbehandlungen durchführen dürfen?
  • Wie erfolgt die Überwachung der Prüfquote bei zwei verschiedenen Krankenhausstandorten mit einem gemeinsamen Institutionskennzeichen?
  • Was geschieht mit Aufträgen, die mit einem nicht bekannten Krankenhaus-IK an den Medizinischen Dienst übermittelt werden?
  • Welches Bezugsdatum ist bei den Medizinischen Diensten maßgeblich für die Zuordnung eines Prüfauftrags zu einem Quartal?
  • Was ist bei Aufträgen mit der Fragestellung nach zu beachten?
  • Was gilt bei Aufträgen mit der Fragestellung nach Fallzusammenführung für die Anrechnung auf die maximale Anzahl der zulässigen Prüfungen?

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