Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 20.12.2021 zur Prüfverfahrensvereinbarung – PrüfvV vom 22.06.2021

Vor dem Hintergrund steigender COVID-19-/SARS-CoV-2-lnzidenzen vereinbaren der -Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft folgende Fortschreibung der vom 20.12.2021 zur PrüfvV vom 22.06.2021. Zielstellung ist eine Entlastung der Krankenhäuser durch eine Verlängerung der Unterlagenübermittlungsfrist und die daraus folgende Anpassung der Frist für die Leistungsentscheidung der .

Für die Überprüfung bei Patienten, die ab dem 01.04.2022 bis zum 30.06.2022 in ein aufgenommen werden, gilt die PrüfvVvom 22.06.2021 mit den nachfolgenden Maßgaben dieser Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung und im Übrigen unverändert.

  1. Die Frist zur Übermittlung der Unterlagen durch das Krankenhaus beträgt 12 Wochen.
  2. Die Frist für die Mitteilung der Krankenkasse beträgt 10 Monate.

Quelle: DKG

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