Erstattung der Aufwandspauschale

S 24 KR 744/20, S 5 KR 742/20 | Sozialgericht Detmold, Urteile vom 06.09.2021 sowie 01.09.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Hat eine primäre Fehlbelegungsprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages geführt, können bei Fällen mit ambulantem Potential die Erstattung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c bzw. § 275c Abs. 1 SGB V nicht pauschal unter Verweis darauf ablehnen, habe keine gesonderte Begründung für die stationäre Behandlung übermittelt und daher die Prüfung veranlasst, sofern sich eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bereits aus den übermittelten Haupt- und sowie andeutet.  […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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