Erstattung der Aufwandspauschale
S 24 KR 744/20, S 5 KR 742/20 | Sozialgericht Detmold, Urteile vom 06.09.2021 sowie 01.09.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
Hat eine primäre Fehlbelegungsprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages geführt, können krankenkassen bei Fällen mit ambulantem Potential die Erstattung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c bzw. § 275c Abs. 1 SGB V nicht pauschal unter Verweis darauf ablehnen, das krankenhaus habe keine gesonderte Begründung für die stationäre Behandlung übermittelt und daher die Prüfung veranlasst, sofern sich eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bereits aus den übermittelten Haupt- und nebendiagnosen sowie prozeduren andeutet. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner