Erhaltene Aufwandspauschalen – Erstattungspflicht der Krankenhäuser?
B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, urteil vom 16.07.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Heinemann
Am 16.07.2020 hat das BSG zu Az. B 1 KR 15/19 R, entschieden, dass seitens der krankenhäuser keine Erstattungspflicht bezüglich Aufwandspauschalen, die sie von Krankenkassen für beanstandungslos durchgeführte Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit von Krankenhausabrechnungen vor dem 01.01.2015 erhalten haben, besteht. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Heinemann