Die Prüfverfahrensvereinbarung auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts

Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und zur nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV

Die seit Inkrafttreten der zwischen Krankenhausträgern und gesetzlichen streitigen Fragestellungen rund um die Prüfverfahrensvereinbarung sind zwischenzeitlich im Rahmen revisionsgerichtlicher Verfahren zum Bundessozialgericht gelangt. So hat das Bundessozialgericht aktuell anhängige Rechtsfragen sowohl zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 PrüfvV als auch zur nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV zu beantworten. […]

Quelle: Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte

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