Die Prüfrichtlinie des MDS zu den OPS-Strukturprüfungen
Artikel von Dr. Frank Reibe MPH, Vorsitzender des Regionalverbands Nord der dgfm
Die Prüfrichtlinie enthält ein Konzept, bei der prospektiv überprüft werden soll, ob ein krankenhaus die im jeweiligen ops geforderten Kriterien so erfüllt, dass sie grundsätzlich für die jeweilige Versorgung zur Verfügung stehen können. Es werden nur Codes überprüft, die abrechnungsrelevant sein können. Die Prüfrichtlinie regelt, bis wann ein Krankenhaus die Anträge an den jeweils zuständigen MD zu senden hat. Erbringt das Haus die entsprechenden Leistungen bereits, muss der Antrag bis zum 30.06. des Jahres abgegeben werden. Er muss alle zu prüfenden Codes umfassen. […]
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (PDF, 252KB)