Die Hessische Krankenhausgesellschaft fordert Abschaffung ungerechtfertigter Strafzahlungen an die Krankenkassen

Für jede , die einen Fehler enthält, müssen nun an die 300 Euro Strafe zahlen. Hintergrund ist das Ende verabschiedete -Reformgesetz, nach dem jede durch eine ausgelöste Änderung des Rechnungsbetrages – und sei es auch nur einen Cent – eine des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst. Besonders unverständlich ist, dass die Gründe, die zu der Rechnungsänderung geführt haben, gänzlich unberücksichtigt bleiben. […]

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