Das MDK-Reformgesetz mit allen nachfolgenden Änderungen
In der Fassung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Ziel des mdk-Reformgesetzes ist es u. a., die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes (MD) von den krankenkassen (KK) zu stärken. Im Rahmen des Omnibus wurden dann noch die Strukturprüfungen bezüglich des jeweiligen OPS bundeseinheitlich geregelt, den Auftrag an die Selbstverwaltung gegeben, den aop-Katalog zu erweitern, die Prüfung der Schlussrechnungen und das Verfahren bei „auffälligen“ Rechnungen neu zu regeln und dazu bundeseinheitliche Statistiken zu erheben. Die anderen im mdk-reformgesetz enthaltenen Änderungen werden hier im Folgenden nicht erläutert. Durch das covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz sowie durch das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurden Regelungen aus MDK-Reformgesetz schon wieder modifiziert, um die Krankenhäuser wirtschaftlich und organisatorisch zu entlasten. […]
Quelle: NCBI