Das MDK-Reformgesetz mit allen nachfolgenden Änderungen

In der Fassung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Ziel des -Reformgesetzes ist es u. a., die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes (MD) von den (KK) zu stärken. Im Rahmen des Omnibus wurden dann noch die Strukturprüfungen bezüglich des jeweiligen OPS bundeseinheitlich geregelt, den Auftrag an die Selbstverwaltung gegeben, den -Katalog zu erweitern, die Prüfung der Schlussrechnungen und das Verfahren bei „auffälligen“ Rechnungen neu zu regeln und dazu bundeseinheitliche Statistiken zu erheben. Die anderen im enthaltenen Änderungen werden hier im Folgenden nicht erläutert. Durch das -Krankenhausentlastungsgesetz sowie durch das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurden Regelungen aus MDK-Reformgesetz schon wieder modifiziert, um die Krankenhäuser wirtschaftlich und organisatorisch zu entlasten. […]

Quelle: NCBI

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