BSG: PrüfvV 2014 anwendbar auf sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung 2016 – Aufrechnung möglich

B 1 KR 36/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 10.11.2021 – Kommentar KMH

Ausweislich des hier vorliegenden Terminsberichts hat das BSG am 10.11.2021 (Az. B 1 KR 36/20 R) entschieden, dass die auch für sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfungen im Jahr 2016 gilt. Aus der Anfügung des § 275 Abs. 1c S. 4 SGB V zum 01.01.2016 folge – so der 1. Senat –, dass sich der Anwendungsbereich für die 2014 ab diesem Zeitpunkt auf die sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung erweitert habe. Damit sei die der wirksam, da das in Hamburg im geregelte mit § 9 PrüfvV (2014) unvereinbar und damit nichtig sei. Die Landesverträge nach § 112 SGB V dürften ausschließlich Regelungen innerhalb der bundesgesetzlichen Grenzen treffen. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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