Beweislast für den Zugang von Unterlagen beim MDK

B 1 KR 43/20 R | Bundessozialgericht, vom 10.11.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

§ 7 Abs. 2 Satz 3, 4 enthält eine materielle Präklusionswirkung mit der Folge, dass nicht fristgerecht an den MDK (SMD) übermittelte konkret bezeichnete  Unterlagen als Beweismittel präkludiert  sind. Für die fristgerechte Übermittlung an den MDK (SMD) trägt die objektive Beweislast. […]

 

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