Außerordentliche Kündigung des MDK-Geschäftsführers wirksam

Das Koblenz hat entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers vom 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Rheinland-Pfalz () wirksam war.

Dem waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden.

In der Vergangenheit war das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zum Teil heftig kritisiert und wiederholt aus unterschiedlichsten Richtungen aufgefordert worden, in das zivilrechtliche Kündigungsverfahren einzugreifen und beispielsweise den MDK zu verpflichten, seinen ehemaligen Geschäftsführer zu den vorherigen Bedingungen wiedereinzustellen. Mit der heutigen Entscheidung sieht sich das Ministerium in seiner Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. […]

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz