Aktuelle BSG-Rechtsprechung zur Ausschlussfrist des § 7 Abs. 2 PrüfvV

Die mit Spannung erwarteten schriftlichen Urteilsgründe zu den Grundsatzentscheidungen des BSG vom 18.05.2021 wurden nun veröffentlicht.

Im Verfahren B 1 KR 32/20 R lassen sich diese wie folgt zusammenfassen:

1. § 7 Abs 2 Satz 2 bis 4 enthält eine materielle Präklusionsregelung mit der Rechtsfolge, dass konkret bezeichnete Unterlagen, die der MDK im Rahmen eines ordnungsgemäßen Prüfverfahrens angefordert, das aber nicht innerhalb der Frist von vier Wochen vorgelegt hat, auch in einem späteren Gerichtsverfahren nicht mehr zur Begründung des Vergütungsanspruchs berücksichtigt werden dürfen. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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