MDK-Reformgesetz wird durch Krankenkassen ausgehebelt
Erste Krankenkassen unterlaufen das Aufrechnungsverbot des mdk-Reformgesetzes und bringen Krankenhäuser damit zusätzliche Liquiditätsprobleme
In den Häusern des Klinikverbunds Hessen kündigt eine Krankenkasse bei einer Vielzahl von Abrechnungen für die Krankenhausbehandlung an, nur einen Teilbetrag zu erstatten, bis die Prüfung durch den MDK abgeschlossen ist. Hintergrund ist nach Ansicht der Klinikverbunds Hessen das MDK-Reformgesetz, nach dem die Krankenkassen zukünftig bei Rechnungskürzungen durch den Medizinischen Dienst den Kürzungsbetrag nicht mehr mit anderen Forderungen aufrechnen dürfen.
„Obwohl das Aufrechnungsverbot durch eine Übergangsvereinbarung zwischen gkv-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft ausgesetzt ist, versucht hier eine Krankenkasse sich einen Liquiditätsvorteil auf Kosten der Krankenhäuser zu verschaffen,“ sagt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. […]
Pressemitteilung: Klinikverbund Hessen e. V.