MDK-Reformgesetz schwächt die soziale Selbstverwaltung und wird teuer für Beitragszahler

Kostspielige Reformpläne bei Krankenhaus-Abrechnungen

Ab 2020 sollen die Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durch begrenzt werden. Krankenkassen dürften auffällige Krankenhausabrechnungen dann nur noch prüfen, bis ihre Quote erreicht ist – alle anderen Rechnungen müssen sie ignorieren, auch wenn es Hinweise auf Fehler gibt. […] Andere Vorschläge des Gesetzgebers im MDK-Reformgesetz bei einer Neuaufstellung des Rechnungsmanagements unterstützt der -Spitzenverband hingegen ganz deutlich. Richtig ist es, dass ihre Rechnungen künftig verbindlich stellen müssen; ein Nachreichen von Daten durch die Krankenhäuser, um die Rechnung zu ergänzen, wird nicht mehr möglich sein […]

: GKV-Spitzenverband

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