MDK-Reformgesetz schwächt die soziale Selbstverwaltung und wird teuer für Beitragszahler
Kostspielige Reformpläne bei krankenhaus-Abrechnungen
Ab 2020 sollen die Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durch Krankenkassen begrenzt werden. Krankenkassen dürften auffällige Krankenhausabrechnungen dann nur noch prüfen, bis ihre Quote erreicht ist – alle anderen Rechnungen müssen sie ignorieren, auch wenn es Hinweise auf Fehler gibt. […] Andere Vorschläge des Gesetzgebers im mdk-reformgesetz bei einer Neuaufstellung des Rechnungsmanagements unterstützt der gkv-spitzenverband hingegen ganz deutlich. Richtig ist es, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen künftig verbindlich stellen müssen; ein Nachreichen von Daten durch die Krankenhäuser, um die Rechnung zu ergänzen, wird nicht mehr möglich sein […]
Pressemitteilung: GKV-Spitzenverband