MDK-Reformgesetz Klage(welle), die Zweite!

Insgesamt wirft der Gesetzesentwurf eine Vielzahl von neuen Fragen auf und es ist anzunehmen, dass diese auch die Sozialgerichte beschäftigen werden…Allerdings ist auch zu erwarten, dass der Gesetzesentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einige Anpassungen erfahren wird.

Über die neuen Regelungen im Entwurf vom , dem nach § 275C SGB V, der , Schlichtungsausschuss und berichtet Mazars  in diesem Artikel.

Quelle: Mazars

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