MDK-Reform: Zwei Schritte vor, einen zurück

Klinikverbund e. V. fordert Qualitätsvorgaben auch für MDK-Gutachten

„Mit dem , dessen parlamentarische Beratung nun beginnt, hat die Bundesregierung nach anfänglichem Aufbruch in die richtige Richtung wieder einen Schritt zurück gemacht“, stellt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbund Hessen e. V. anlässlich der für den 26.09.2019 vorgesehenen 1. Lesung des MDK-Reformgesetzes im fest. Einige positive Ansätze, die im noch enthalten gewesen seien, wären im jetzt dem Bundestag vorliegenden Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten oder deutlich abgeschwächt. Dass beispielsweise die Verwaltungsräte nun doch wieder mehrheitlich von den Kassen benannt würden und kein einziger Vertreter der Leistungserbringer vorgesehen sei, konterkariere die ursprüngliche im Koalitionsvertrag vereinbarte Absicht, den MDK unabhängig von den Kassen zu machen.

Zudem sei die Orientierung der Prüfquoten und eventueller Strafzahlungen der Krankenhäuser an den Gesamtergebnissen der Begutachtung falsch. […]

Quelle: Klinikverbund Hessen

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