LSG Niedersachsen-Bremen: Geschäftsbericht 2019 – Schwierige Bestandslage der Sozialgerichte, Klagewelle nach MDK-Reformgesetz erreicht auch Niedersachsen

Der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Peter Heine veröffentlicht mit diesem die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 in der niedersächsischbremischen Sozialgerichtsbarkeit.
„Zwei große Gesetzesänderungen haben ihre Spuren hinterlassen“, so Heine. Im November 2018 wurden einzelne Verjährungsfristen durch das -Stärkungsgesetz verkürzt, was zu einer ersten Klagewelle der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser geführt hat. Die zweite Welle wurde im Dezember 2019 ausgelöst durch das MDK-Reformgesetz. Viele Krankenhäuser befürchteten, dass künftig nur noch das eingeklagt werden kann, was zuvor erörtert wurde und klagten deshalb noch vor der Rechtsänderung. „Für die acht niedersächsischen Sozialgerichte ergeben sich für den Monat Dezember rd.
1.900 Klageeingänge in Krankenhaus-Sachen, davon 127 Listenklagen mit ca. 5.300 Abrechnungsfällen. Besonders stark betroffen sind die Sozialgerichte in und Osnabrück“, erläutert Heine.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (PDF, 250KB)

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