Leistungsgruppen-Zuweisung: Erfolgreicher Eilrechtsschutz in der Krankenhausplanung NRW
VG Gelsenkirchen ordnet aufschiebende Wirkung der Klagen an
Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat in zwei Verfahren (Aktenzeichen 16.4 – 18 L 275/25 und 18 L 374/25) am 14. März 2025 die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet. Die betroffenen Krankenhäuser, denen die beantragten Leistungsgruppen (Leukämien, Lymphome und Pankreaseingriffe) zunächst verweigert wurden, dürfen nun auch nach dem 1. April 2025 diese Behandlungen fortsetzen, berichtet die Anwaltskanzlei Quaas & Partner.