Landesregierungen müssen handeln: Elektive Eingriffe in allen Krankenhäusern einschränken

Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen und der sich zuspitzenden in den Krankenhäusern müssen die Landesregierungen jetzt handeln und alle an der Notfallversorgung beteiligten Krankenhäuser anweisen, planbare Eingriffe einzuschränken.

Die gestrige Aktivierung des Kleeblatt-Mechanismus, mit dem Patienten zwischen Bundesländern verlegt werden, ist der finale Weckruf, dass die Universitätsklinika an ihre Belastungsgrenzen kommen. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der stationären Patienten auf Grund der steigenden Inzidenz weiter zunehmen wird.

In einigen Regionen ist die Beteiligung der nicht-universitären Krankenhäuser an der COVID-Versorgung nicht hinreichend gegeben. Damit auch diese Häuser sich an der COVID-Versorgung beteiligen können, sollten die Freihaltepauschalen wieder eingeführt werden. Dazu sagt Professor Dr. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD: „Kurzfristig bleibt jetzt nur die Möglichkeit, dass die Landesregierungen ihre Krankenhäuser anweisen, die planbaren Eingriffe in allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern der Lage entsprechend einzuschränken. Damit könnten mehr Krankenhäuser ihren Anteil an der COVID-Versorgung leisten. Andernfalls ist eine Überlastung der Universitätsklinika zu befürchten.“ […]

: Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.

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