Landesbasisfallwert Hessen steigt auf 4.603,20 Euro

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege hat den zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen vereinbarten erhöhten Landesbasisfallwert bestätigt

Die HKG informiert über die Neuvereinbarung des Landesbasisfallwertes infolge der Tariferhöhungsrate 2026. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege hat den zwischen der HKG sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen konsentierten höheren Landesbasisfallwert mit Wirkung zum 1. September 2026 bestätigt. Der ab diesem Zeitpunkt für die Abrechnung maßgebliche Zahlbasisfallwert beträgt 4.603,20 Euro.