Bayern: Landesbasisfallwert 2026 erneut unter Bundesschnitt
BKG warnt vor struktureller Benachteiligung – Forderung nach gesetzlicher Anpassung der Betriebskostenfinanzierung
Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser in Bayern bleibt weiterhin hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. Grundlage ist der für 2026 veröffentlichte Bundesbasisfallwert, der über dem bayerischen Landesbasisfallwert liegt. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft sieht darin eine strukturelle Benachteiligung der Kliniken im Freistaat und fordert ein Eingreifen des Bundesgesetzgebers.
Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Bayern bleibt angespannt. Wie aktuelle Zahlen zeigen, liegt der sogenannte Landesbasisfallwert – die zentrale Rechengröße für die Vergütung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen – auch im Jahr 2026 unter dem bundesweiten Durchschnittswert.
Konkret wurde der Bundesbasisfallwert zum 31. März 2026 auf 4.570,64 Euro festgelegt. Der für Bayern gültige Landesbasisfallwert beträgt hingegen 4.562,26 Euro. Damit ergibt sich eine Differenz von 8,38 Euro pro Behandlungsfall zulasten der bayerischen Kliniken.
Der Basisfallwert ist maßgeblich für die Erlösberechnung im DRG-System. Jede stationäre Behandlung wird über sogenannte Diagnosis Related Groups (DRGs) abgerechnet, deren Preis sich aus einem Relativgewicht und dem jeweiligen Landesbasisfallwert ergibt. Bereits geringe Abweichungen können sich aufgrund hoher Fallzahlen erheblich auf die Gesamterlöse der Krankenhäuser auswirken.
Roland Engehausen, Geschäftsführer der BKG, weist darauf hin, dass die niedrigeren Erlöse in Bayern nicht durch geringere Kostenstrukturen gerechtfertigt seien. Im Gegenteil: Sowohl Personal- als auch Sachkosten lägen im wirtschaftsstarken Freistaat über dem Durchschnitt. Die daraus resultierende Unterdeckung führe zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung in zweistelliger Millionenhöhe.
Besonders kritisch bewertet die BKG, dass die bestehende Differenz nicht durch die Vertragspartner auf Landesebene ausgeglichen werden kann. Ursache seien bundesrechtliche Vorgaben, die eine Annäherung der Landesbasisfallwerte an den Bundesdurchschnitt begrenzen. Damit werde eine historisch gewachsene Ungleichheit fortgeschrieben.
Nach Berechnungen der BKG könnten den bayerischen Kliniken jährlich rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen, wenn das Erlösniveau dem Bundes-Spitzenwert entsprechen würde. Diese Mittel würden unmittelbar in die Versorgung und die wirtschaftliche Stabilität der Häuser fließen.
Vor diesem Hintergrund fordert die BKG eine grundlegende Reform der Systematik. Ziel müsse eine stärkere Berücksichtigung regionaler Kostenstrukturen bei der Festlegung der Landesbasisfallwerte sein. Nur so könne eine faire und auskömmliche Finanzierung der Krankenhausleistungen gewährleistet werden.
Die Diskussion gewinnt auch vor dem Hintergrund der geplanten Krankenhausreform an Bedeutung. Aus Sicht der BKG besteht die Gefahr, dass bestehende Finanzierungsdefizite die Umsetzung der Reform zusätzlich erschweren könnten. Der Bundesgesetzgeber sei daher gefordert, die strukturellen Ungleichheiten zeitnah zu korrigieren.
Weitere Einblicke in die wirtschaftliche Lage der Kliniken werden im Rahmen des Bayerischen Krankenhaustrends erwartet, der am 14. April 2026 in München vorgestellt werden soll.






