Land und Landesverbände der Pflegekassen ermöglichen Kurzzeitpflege in Krankenhäusern

Bislang kann Kurzzeitpflege nur in einem erfolgen. Eine Arbeitsgruppe aus Landesverbänden der Pflegekassen, der -Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die Grundlagen geschaffen, damit auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten und gegenüber den Pflegekassen abrechnen können. […]

: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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