KVNO und Krankenkassen: Einigung über Förderung für ambulante Operationen

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Fortführung der Zuschläge für die Leistungen des ambulanten Operierens, die über der regulären Vergütung liegen, geeinigt.

In den bisherigen Verhandlungen hatten die Vertragspartner keine Einigung erzielen können, da noch rechtliche Fragen zu klären waren. Die Klärung ist inzwischen weitestgehend erfolgt. Deshalb wurde nun im Rahmen von Nachverhandlungen beschlossen, dass die bisher vereinbarten „Punktwertzuschläge“ für ambulante in das Jahr 2022 fortgeführt werden können. Konkret werden für 2021 die Punktwertzuschläge um 1,25 Prozent gesteigert, für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung um den für 2022 geltenden Steigerungsfaktor des Orientierungswertes vorgesehen. […]

Quelle: AOK Rheinland/Hamburg (PDF, 215KB)

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