KV Sachsen-Anhalt fordert Strukturreformen und Entbudgetierung

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt vom 20. Februar 2026

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) hat am 20. Februar 2026 eine umfassende Resolution zur Zukunft der ambulanten Versorgung verabschiedet. Angesichts demografischer Veränderungen, zunehmender Multimorbidität, Ärztemangel und steigender Kosten fordert die KVSA strukturelle und finanzielle Weichenstellungen.

Die KVSA verweist auf die seit 2004 etablierte hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Sachsen-Anhalt mit über 800.000 teilnehmenden GKV-Versicherten. Eine gezielte Patientensteuerung in die jeweils passende Versorgungsebene erhöhe Qualität und Effizienz. Voraussetzung seien flexible Regelungen mit regionalen Gestaltungsspielräumen für die Vertragspartner sowie eine realistische Berücksichtigung personeller und finanzieller Ressourcen.

Nach Angaben der KVSA werden 97 Prozent aller Behandlungsfälle in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen abschließend versorgt, während lediglich 16 Prozent der GKV-Leistungsausgaben in die ambulante Behandlung fließen.

Die jahrelange Budgetierung habe allein in Sachsen-Anhalt zu nicht vergüteten Leistungen in Höhe von rund 80 Millionen Euro pro Jahr geführt. Während psychotherapeutische Leistungen seit 2013, kinder- und jugendärztliche sowie kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen seit 2023 und hausärztliche Leistungen seit Ende 2025 entbudgetiert seien, fordert die KVSA nun die Entbudgetierung der fachärztlichen Leistungen.

Mit Blick auf die geplante Notfallreform warnt die KVSA vor einer personell und finanziell nicht leistbaren Parallelversorgung. Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern und zusätzliche mobile Dienste dürften nicht zu einer Mehrbelastung des ambulanten Bereichs führen. Eine wirksame Entlastung der Notaufnahmen gelinge durch frühzeitige, strukturierte Patientensteuerung in regional verfügbare Versorgungsstrukturen – nicht durch starre bundesweite Vorgaben.

Die Vertragsärzte und Psychotherapeuten stünden digitalen Innovationen grundsätzlich offen gegenüber, sofern diese praxistauglich seien und die Versorgung verbesserten. Die „ePA für alle“ berge Potenzial für den sektorenübergreifenden Datenaustausch. Voraussetzung sei jedoch eine verlässliche, vollständige Befüllung durch alle Leistungserbringer – einschließlich Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Da die elektronische Patientenakte derzeit patientengeführt ist, fehle es aus Sicht der KVSA an der notwendigen Verlässlichkeit und Vollständigkeit der hinterlegten Informationen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert