Kritik am Krankenhausreformanpassungsgesetz: Aktionsgruppe ruft Bundestag zur Ablehnung auf

Initiative „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ warnt vor weiteren Krankenhausschließungen

Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ hat die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu aufgerufen, dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nicht zuzustimmen. Anlass ist die für den 6. März 2026 geplante parlamentarische Aussprache über den vom Gesundheitsausschuss geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nach Einschätzung der Initiative könnte die Reform zu einer erheblichen Reduzierung der Krankenhausstandorte in Deutschland führen.

In einer Stellungnahme vom 4. März 2026 kritisiert die Initiative mehrere zentrale Elemente des Gesetzentwurfs. Demnach gehen Analysen des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung sowie Einschätzungen aus dem Umfeld des Gemeinsamer Bundesausschuss davon aus, dass im Zuge der Reform perspektivisch zwischen 600 und 700 der derzeit rund 1.843 Krankenhäuser in Deutschland schließen könnten. Diese Entwicklung decke sich mit Prognosen der Aktionsgruppe selbst.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen während der COVID-19-Pandemie sei eine solche Entwicklung aus Sicht der Initiative problematisch, da sie die stationären Versorgungskapazitäten weiter reduzieren könnte.

Kritik an Einfluss der Krankenkassen auf Krankenhausplanung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgesehenen Regelungen zu Leistungsgruppen und Ausnahmegenehmigungen. Nach dem aktuellen Entwurf könnten die Länder befristete Ausnahmen für Krankenhäuser nur im „Einvernehmen“ mit den Krankenkassen gewähren. Die Initiative sieht darin eine Einschränkung der Planungshoheit der Länder in der Krankenhausversorgung.

Auch beim geplanten Transformationsfonds zur Umstrukturierung der Kliniklandschaft kritisiert die Initiative, dass Entscheidungen über Fördermittel ebenfalls nur im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen erfolgen sollen. Dadurch könne sich der Handlungsspielraum der Länder bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung verringern.

Zweifel an flächendeckender Versorgung

Darüber hinaus bemängelt die Aktionsgruppe, dass der Gesetzentwurf keine verbindliche Regelung enthalte, die eine wohnortnahe Grundversorgung sicherstelle. Aus Sicht der Initiative sei nicht gewährleistet, dass jede Region innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit ein Krankenhaus mit zentralen Basisleistungen – etwa Innere Medizin, Chirurgie, Intensivmedizin und Notfallversorgung – erreichen könne.

Als unzureichend bewertet die Initiative zudem die vorgesehenen Sonderregelungen für sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser, die primär für sehr dünn besiedelte Regionen gelten sollen.

Kritik am Bundes-Klinikatlas

Auch der geplante Fortbestand des Bundes-Klinikatlas wird kritisch bewertet. Nach Auffassung der Initiative könnten die dort vorgesehenen Versorgungslevel den Eindruck vermitteln, kleinere Krankenhäuser verfügten grundsätzlich über eine geringere Versorgungsqualität.

Dem widerspreche unter anderem eine Untersuchung des Patientenportals „Weiße Liste“, in der kleineren Krankenhäusern teilweise überdurchschnittliche Behandlungsergebnisse attestiert worden seien.

Forderung nach alternativen Strukturmodellen

Abschließend kritisiert die Initiative, dass alternative Konzepte für eine flächendeckende Krankenhausversorgung bislang kaum in die politische Debatte einbezogen worden seien. Als Beispiel verweist die Aktionsgruppe auf ihr eigenes Modell einer „bedarfsorientierten kommunalen Kliniklandschaft“.

Mit Blick auf die anstehende Bundestagsdebatte appelliert die Initiative daher an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf kritisch zu prüfen und aus ihrer Sicht gegen das Krankenhausreformanpassungsgesetz zu stimmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert