Voraussetzungen der Versicherungspflicht eines Patienten nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Krankenhausvergütungstreit

S 223 KR 1921/20, Sozialgericht , vom 26.04.2023

Kann im Rahmen eines Krankenhausvergütungsstreits zwischen einem und einer das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht eines nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht abschließend festgestellt werden, greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises und der Beweislastumkehr zu Lasten der Krankenkasse.
Die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V tritt unabhängig von einer oder dem Mitwirken der Versicherten kraft Gesetzes ein […]

Nach § 174 Abs. 3 SGB V werden Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V abweichend von § 173 SGB V (allgemeines Wahlrecht) Mitglied der Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren, andernfalls werden sie Mitglied der von ihnen nach § 173 Abs. 1 SGB V gewählten Krankenkasse.

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